Die Buchhaltung beschränkt sich auf das Buchen lfd. Geschäftsvorfälle, die lfd. Lohnabrechnung und das Fertigen der Lohnsteueranmeldung gemäß § 6 Nr. 3, 4 StBerG.

Spezialgebiet

Ich bin nicht nur als Buchhalter, sondern vielmehr als Unternehmensberater tätig.

In meiner Arbeit setze ich zu 100 % auf papierlose Prozesse und automatisiere alles, was automatisierbar ist. Dazu verwende ich künstliche Intelligenz, robotische Prozessautomatisierung, Low Code Plattformen und auch eigene Softwarelösungen.

Insbesondere für Freiberufler, Gewerbetreibende und kleine Unternehmen biete ich Unterstützung zur Digitalisierung an.