Die Buchhaltung beschränkt sich auf das Buchen lfd. Geschäftsvorfälle, die lfd. Lohnabrechnung und das Fertigen der Lohnsteueranmeldung gemäß § 6 Nr. 3, 4 StBerG.

Buchhalter für Steuerberater:innen

Die Corona-Hilfen und Grundsteuer-Reform haben gezeigt, der Berufsstand der Steuerberater:innen muss deutlich an Personal gewinnen und entlastet werden.

Gerne biete ich Ihnen meine Buchführungsleistungen an, um Sie in Ihrer Steuerkanzlei zu unterstützen. Ich bin ein digital native und arbeite daher besonders gerne mit voll digitalen Buchhaltungen.

Sie können mich fachlich genau so einsetzen, wie Sie Ihre Steuerfachangestellten einsetzen.

Natürlich bin ich auch fit in der Erstellung und Prüfung von

  • Lohnabrechnungen
  • Umsatzsteuervoranmeldungen
  • zusammenfassenden Meldungen
  • betriebswirtschaftliche Auswertungen (BWA)
  • Bilanzen
  • EÜR bei 4/3 Rechnern
  • Umsatzsteuererklärungen, Gewerbesteuererklärungen, Körperschaftsteuererklärungen, Einkommensteuererklärungen

Buchhaltungsprogramme

Ich arbeite in allen Programmen, Apps und Online-Tools, die Sie verwenden möchten. Erfahrungen habe ich in Stotax, Sage, Agenda und Lexware.

Ich bin mit allen Online-Apps vertraut, die Ihre Mandanten verwenden.