Die Buchhaltung beschränkt sich auf das Buchen lfd. Geschäftsvorfälle, die lfd. Lohnabrechnung und das Fertigen der Lohnsteueranmeldung gemäß § 6 Nr. 3, 4 StBerG.

Steuerhebesätze in der Gemeinde Stelle

Stand: 21.03.2024

Grundsteuer

für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)400 %
für die Grundstücke (Grundsteuer B)400 %

Gewerbesteuer

Gewerbesteuer (seit 2018)400 %