Wesentliche Neuerungen | Konkreter Handlungsbedarf
1. E-Rechnung – Vorsteuerabzug nur bei korrektem Format
Rechtsgrundlage:
BMF-Schreiben vom 15.10.2025, Az. noch nicht im BStBl. veröffentlicht (E-Rechnungspflichten)
Anerkannt werden ausschließlich strukturierte, maschinell auswertbare E-Rechnungen.
Fehler bei Pflichtangaben führen zum Verlust des Vorsteuerabzugs.
Verweise auf Anlagen sind unzulässig, soweit Pflichtangaben betroffen sind.
PDF-Ablage allein ist nicht GoBD-konform.
Handlungsbedarf:
- Validierung eingehender E-Rechnungen einführen
- Archivierung GoBD-konform umstellen
- Rechnungsprüfprozesse dokumentieren
2. Digitale Steuerbescheide – Fristen laufen ohne Abruf
Rechtsgrundlage:
§ 122a AO i. V. m. Gesetz zur Änderung des Mindeststeuergesetzes;
Pressemitteilung LfSt Rheinland-Pfalz vom 26.01.2026
Elektronisch bereitgestellte Bescheide gelten 4 Tage nach Bereitstellung als bekanntgegeben – auch ohne Abruf.
Ein bloßes „Nichtzustimmen“ genügt nicht für Papierbescheide.
Handlungsbedarf:
- Elektronische Postfächer regelmäßig kontrollieren
- Fristenüberwachung organisatorisch sicherstellen
- Ggf. ausdrücklichen Antrag auf postalische Bekanntgabe stellen
3. Bewirtungskosten – verschärfte Nachweisanforderungen
Rechtsgrundlage:
BMF-Schreiben vom 19.11.2025 (Änderung wegen Einführung der E-Rechnung)
Bewirtungsleistungen müssen einzeln bezeichnet werden.
Kassenbelege über 250 € sind ohne ordnungsgemäße Rechnung nicht abzugsfähig.
E-Rechnung oder sonstige Rechnung zulässig – Form und Inhalt entscheidend.
Handlungsbedarf:
- Bewirtungsbelege zeitnah und vollständig erfassen
- Verknüpfung Rechnung/Bewirtungsnachweis sicherstellen
- Verfahrensdokumentation anpassen
4. Arbeitgeber – relevante Änderungen ab 01.01.2026
Ladestrom / geldwerter Vorteil
Rechtsgrundlage: BMF-Schreiben vom 11.11.2025
- Steuerfreiheit nur zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn
- Keine Pauschalen mehr, max. 34 ct/kWh
- Keine Gehaltsumwandlung zulässig
Betriebsveranstaltungen
Rechtsgrundlage: Gesetzesänderung infolge BFH-Rechtsprechung
- 25-%-Pauschalsteuer nur, wenn Veranstaltung allen Arbeitnehmern offensteht
Mahlzeitengestellung
Rechtsgrundlage:
16. Verordnung zur Änderung der SvEV vom 19.12.2025,
BMF-Schreiben vom 29.12.2025
- Vollverpflegung 2026: 11,50 €
Handlungsbedarf:
- Lohnabrechnung prüfen
- Arbeitgeberrichtlinien aktualisieren
- Fehlerhafte Besteuerung vermeiden
5. Minijob – Rentenversicherung
Rechtsgrundlage: Gesetzesänderung mit Wirkung ab 01.07.2026
Eine bestehende Befreiung von der Rentenversicherung kann einmalig aufgehoben werden – bindend für alle parallelen Minijobs.
Handlungsbedarf:
- Minijob-Sachverhalte prüfen
- Beschäftigte informieren
- Anträge sauber dokumentieren
KI-Disclaimer (EU AI Act)
Dieser Infobrief wurde unter Einsatz eines KI-Systems erstellt und dient ausschließlich der allgemeinen Information.
Er ersetzt keine individuelle steuerliche, rechtliche oder betriebswirtschaftliche Beratung.
Trotz sorgfältiger Aufbereitung wird keine Gewähr für Vollständigkeit, Aktualität oder Richtigkeit übernommen.
Für konkrete Einzelfälle ist stets eine fachliche Prüfung erforderlich.
Quelle: Infobrief des Bundesverband selbstständiger Buchhalter und Bilanzbuchhalter. (02/2026)