Die Buchhaltung beschränkt sich auf das Buchen lfd. Geschäftsvorfälle, die lfd. Lohnabrechnung und das Fertigen der Lohnsteueranmeldung gemäß § 6 Nr. 3, 4 StBerG.

Fallen im Steuerrecht

Einleitung: Das deutsche Steuerrecht kann für junge Unternehmer, die ein Unternehmen gründen möchten, tückisch sein. Besonders im „verflixten dritten Jahr“ und bei der Entscheidung zur Abwahl der Kleinunternehmerregelung lauern Fallstricke. In diesem Artikel werden diese Gefahren aufgezeigt und Handlungsempfehlungen gegeben.

Das verflixte dritte Jahr

Im ersten und zweiten Jahr nach der Gründung können steuerliche Vergünstigungen wie die Gewerbesteuerbefreiung für Freiberufler genutzt werden. Doch im dritten Jahr enden viele dieser Vorteile. Dies führt oft zu einer unerwartet hohen Steuerlast, wenn nicht rechtzeitig vorgeplant wurde. Um dies zu vermeiden, ist professionelle steuerliche Beratung im Vorfeld empfehlenswert.

Abwahl der Kleinunternehmerregelung

Die Kleinunternehmerregelung befreit Unternehmen von der Umsatzsteuer und reduziert den administrativen Aufwand. Allerdings ist die Abwahl dieser Regelung für fünf Jahre bindend. Viele junge Unternehmer wählen sie, doch wenn das Unternehmen wächst und die Umsatzgrenze überschritten wird, kann die Abwahl zu finanziellen Belastungen führen. Eine gründliche Prüfung und Beratung sind daher wichtig, bevor diese Entscheidung getroffen wird.

Vor allem die plötzlichen Vorauszahlungen treffen Gründer oft schwer und führen nicht selten in eine Insolvenz.

Fazit

Junge Unternehmensgründer sollten die Fallstricke des deutschen Steuerrechts kennen und frühzeitig steuerliche Beratung in Anspruch nehmen. Das „verflixte dritte Jahr“ und die Entscheidung zur Abwahl der Kleinunternehmerregelung sind kritische Punkte. Durch sorgfältige Planung und Expertenrat können finanzielle Risiken minimiert und eine solide steuerliche Strategie entwickelt werden.