Die Buchhaltung beschränkt sich auf das Buchen lfd. Geschäftsvorfälle, die lfd. Lohnabrechnung und das Fertigen der Lohnsteueranmeldung gemäß § 6 Nr. 3, 4 StBerG.

Leistungen

Finanzbuchhaltung

Wir führen Ihre Finanzbuchhaltung ordnungsgemäß und prüfungsgerecht im Sinne des § 6 StBerG durch und beraten Sie kaufmännisch.

  • Sortieren, kontieren und buchen Ihrer laufenden Geschäftsvorfälle
  • Offene-Posten-Buchhaltung (Debitoren, Kreditoren)
  • Anlagenbuchhaltung
  • Lohnbuchhaltung
  • Jahresabschlussbuchungen gemäß Steuerberater
Mitglied im Berufsverband selbstständiger Buchhalter und Bilanzbuchhalter

Gründungsberatung

Die Gründung eines Unternehmens oder der Schritt in die Selbstständigkeit bedarf guter Planung und umfangreichen Wissen, das wir Ihnen äußerst gerne vermitteln möchten.

Wir informieren Sie über

  • entstehende Gründungskosten
  • Forderungsmanagement
  • praktisch anwendbares Steuerwissen (keine Steuerberatung!)
  • kaufmännische Grundlagen

Rufen Sie uns an und vereinbaren Sie einen Termin für Ihre Gründung.

Anwendung, Gestaltung und Compliance

Jedes Unternehmen ringt mit dem Erlass einer neuen Verordnung oder der Anwendung eines neuen Gesetzes. Praxisorientiert verschaffen wir uns einen Überblick über Ihre Situation und unterstützen Sie bei der Überwältigung dieser bürokratischen Hindernisse.

(Keine Rechtsberatung. Es handelt sich um die operative Ausführung unseres Praxiswissen)