Zahlungstermine im Lohnbereich

ZahlungsartFälligkeit / TerminHinweise
Nettoentgelt ArbeitnehmerGemäß Arbeitsvertrag bzw. betrieblicher Vereinbarung (z. B. Monatsende oder fixer Kalendertag)Vertraglich vereinbarter Auszahlungstermin ist maßgeblich
LohnsteuerBis zum 10. des FolgemonatsAbführung an das zuständige Finanzamt
KirchensteuerBis zum 10. des FolgemonatsZusammen mit der Lohnsteuer
SolidaritätszuschlagBis zum 10. des FolgemonatsZusammen mit der Lohnsteuer
SozialversicherungsbeiträgeDrittletzter Bankarbeitstag des laufenden MonatsBeitragsnachweis muss vorher übermittelt werden
Umlagen (U1, U2, Insolvenzgeldumlage)Drittletzter Bankarbeitstag des laufenden MonatsBestandteil der Sozialversicherungsbeiträge
BerufsgenossenschaftNach BeitragsbescheidKein monatlicher Fixtermin
SOKA-BauIn der Regel bis zum 28. des FolgemonatsGilt für Betriebe des Bauhauptgewerbes
Sonstige lohnbezogene ZahlungenLaut individueller Abrechnungz. B. Sonderzahlungen, Korrekturen

Die verbindlichen Zahlungstermine ergeben sich aus den jeweiligen Abrechnungen und Bescheiden. Eine fristgerechte Zahlung ist zwingend erforderlich, um Säumniszuschläge, Mahngebühren oder weitere rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

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